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Wirtschaftlicher Totalschaden? Was nun?

Mir hats vor ein paar Wochen meinen alten Corsa C auf der Autobahn unverschuldet zerlegt. Nix passiert, allerdings konnte ich da noch nicht ahnen, was das für einen Spaß mit sich bringt, einen wirtschaftlichen Totalschaden abzuwickeln.

Die gegnerische Versicherung hat immerhin direkt die Schuld anerkannt, d.h. da gabs schon mal kein Problem. Mein kaputter Wagen wurde also bei einer Werkstatt von einem Gutachter inspiziert, der folgendes Ergebnis geliefert hat:

Zusammenfassung des Gutachtens
Reparaturkosten 9.196€
Wiederbeschaffungswert 5.600€
Restwert 800€
Wiederbeschaffungsdauer in 14 Kalendertagen

Fazit: Wirtschaftlicher Totalschaden (130% Regel)

Ich habe also für 14 Tage einen Mietwagen bekommen, dazu von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Da die Versicherung aber einen eigenen Käufer gefunden hat, der 1.500€ geboten hat, habe ich nur 5.600€ – 1.500€ = 4.100€ bekommen. Mich mit dem Käufer auseinandersetzen durfte ich dann wieder selbst… Großer Spaß also. Dazu dann noch die Lauferei zwischen den Autohändlern, um innerhalb von 14 Tagen einen neuen Wagen zu finden, den alten Wagen abzumelden und den neuen Wagen zu versichern und anzumelden. Beim nächsten Mal, was hoffentlich noch lange Zeit auf sich warten lassen wird, werde ich den Wagen direkt verkaufen und nicht erst auf die Versicherung warten. Die muss so oder so Wiederbeschaffungswert abzüglich vom Gutatcher ermittelter Restwert zahlen.

Published inDies und das

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